Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Gültigkeit
1.1. Für den Geschäftsverkehr mit HTP-Gutzwiller GmbH gelten ausschliesslich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind auch ohne besondere Bezugnahme für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr aller Kunden mit HTP-Gutzwiller GmbH verbindlich. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden.
2. Preise, Offerten und Rabatte
2.1 Von HTP-Gutzwiller GmbH offerierte Preise sind in Schweizer Franken (CHF) exklusive 8.1% Mehrwertsteuer zu verstehen.
2.2 Dienstleistungen werden zum Stundenansatz und/oder zu den Pauschalpreisen von HTP-Gutzwiller GmbH verrechnet.
2.3 Die von HTP-Gutzwiller GmbH erstellten Offerten sind unverbindlich; Preis- und Produktänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
2.4 Rabatte, Aktionen und Vergünstigungen sind unverbindlich. Es liegt im Ermessen von HTP-Gutzwiller GmbH, ob solche angewendet werden oder nicht. Gewährte Rabatte und Vergünstigungen können jederzeit rückgängig gemacht werden bei Vorkommnissen, die einen Entzug eines Rabatts rechtfertigen würden (so z.B. ausstehende Zahlungen, Widerruf von Aufträgen oder rechtliche Schritte gegen HTP-Gutzwiller GmbH oder deren Angestellte/Inhaber). Die Liste ist nicht abschliessend.
2.5 Entfall des Rabatts bei Teilbeauftragung: Wenn ein in der Offerte angebotenes Paket, das einen Rabatt enthält, nicht vollständig beauftragt wird – sei es durch den Entzug einzelner Phasen oder die Nichtrealisierung eines Teils des Projekts –, entfällt dieser Rabatt. Die bereits erbrachten Leistungen werden in diesem Fall zu den Honoraren ohne Rabatt abgerechnet.
2.6 Sofern in der Offerte Paketpreise offeriert werden, beinhalten diese entsprechende Paketkonditionen und Rabatte. Wird das Bauvorhaben nicht ausgeführt, abgebrochen oder sistiert und entfallen dadurch mehr als 50% des rabattierten offerierten Gesamthonorars exkl. MWST, entfällt die Paketkondition; bereits erbrachte Leistungen werden mit einem Zuschlag von 20% verrechnet.
2.7 In den offerierten Honoraren können nachträgliche Anpassungen in einem in der Offerte ausgewiesenen Umfang enthalten sein. Das enthaltene Stundenkontingent berechnet sich aus dem offerierten Honorar exkl. MWST, multipliziert mit dem in der Offerte festgelegten Prozentsatz, geteilt durch den zum Zeitpunkt der Offerte gültigen Stundenansatz, abgerundet auf volle Stunden. Massgebend ist das in der Offerte ausgewiesene Stundenkontingent. Als nachträgliche Anpassungen gelten kleinere Korrekturen und Überarbeitungen innerhalb des offerierten Leistungsumfangs. Nicht darunter fallen Projektänderungen, zusätzliche Varianten, geänderte Grundlagen, neue Anforderungen sowie Mehrleistungen aufgrund von Entscheiden oder Vorgaben der Bauherrschaft, Architektin, Behörden, Unternehmer oder weiterer Projektbeteiligter. Solche Leistungen werden zusätzlich nach Aufwand verrechnet. Fristen
3. Fristen
3.1 Alle angegebenen Fristen sind in Arbeitstagen zu verstehen.
3.2 HTP-Gutzwiller GmbH bemüht sich, die vom Kunden bestellte Dienstleistung innerhalb der angemessenen oder angegebenen Fristen auszuführen. Für Terminverzug kann HTP-Gutzwiller GmbH in keiner Weise haftbar gemacht werden.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Falls nicht anders erwähnt, wird der von HTP-Gutzwiller GmbH in Rechnung gestellte Betrag ohne Abzug innert 10 (zehn) Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
4.2 Bei Zahlungsverzug bezahlt der Schuldner 5% p.a. des Gesamtbetrages zusätzlich zum Gesamtbetrag, dazu werden für Umtriebskosten und Spesen ein Pauschalbetrag von CHF 20.- pro Mahnung fällig. Muss eine Betreibung eingeleitet werden, so werden dem Schuldner zusätzlich zu Verzugszinsen, Umtriebskosten und Spesen auch sämtliche Gerichtskosten in Rechnung gestellt.
Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
