1. Gültigkeit
1.1. Für den Geschäftsverkehr mit HTP-Gutzwiller GmbH gelten ausschliesslich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind auch ohne besondere Bezugnahme für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr aller Kunden mit HTP-Gutzwiller GmbH verbindlich. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form.
2. Preise, Offerten und Rabatte
2.1 Von HTP-Gutzwiller GmbH offerierte Preise sind in Schweizer Franken (CHF) exklusive 8.1% MwSt. zu verstehen.
2.2 Dienstleistungen werden zum Stundenansatz und / oder zu den Pauschalpreisen von HTP-Gutzwiller GmbH verrechnet.
2.3 Die von HTP-Gutzwiller GmbH erstellten Offerten sind unverbindlich; Preis- und Produkt-Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
2.4 Rabatte, Aktionen und Vergünstigungen sind unverbindlich. Es liegt im Ermessen von HTP-Gutzwiller GmbH, ob solche angewendet werden oder nicht. Gewährte Rabatte und Vergünstigungen können jederzeit rückgängig gemacht werden bei Vorkommnissen, die ein Enzug eines Rabattes in den Augen von HTP-Gutzwiller GmbH rechtferttigen würden (so z.B. ausstehende Zahlungen, Entzug von Aufträgen oder rechtliche Schritte gegen HTP-Gutzwiller GmbH oder deren Angestellten/Inhaber, Liste nicht abschliessend).
2.5 Entfall des Rabatts bei Teilbeauftragung: Wenn ein in der Offerte angebotenes Paket, das einen Rabatt enthält, nicht vollständig beauftragt wird – sei es durch den Entzug einzelner Phasen oder die Nichtrealisierung eines Teils des Projekts –, entfällt dieser Rabatt. Die bereits erbrachten Leistungen werden in diesem Fall zu den Honoraren ohne Rabatt abgerechnet.
3. Fristen
3.1 Alle angegebenen Fristen sind in Arbeitstagen zu verstehen.
3.2 HTP-Gutzwiller GmbH bemüht sich, die vom Kunden bestellte Dienstleistung innerhalb, dem Auftrag angemessen oder angegebenen Fristen auszuführen. Für Terminverzug kann HTP-Gutzwiller GmbH in keiner Weise haftbar gemacht werden.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Falls nicht anders erwähnt, wird der von HTP-Gutzwiller GmbH in Rechnung gestellte Betrag ohne Abzug innert 10 (zehn) Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
4.2 Bei Zahlungsverzug bezahlt der Schuldner 5% p.a. des Gesamtbetrages zusätzlich zum Gesamtbetrag, dazu werden für Umtriebskosten und Spesen ein Pauschalbetrag von CHF 20.- pro Mahnung fällig. Muss eine Betreibung eingeleitet werden, so werden dem Schuldner zusätzlich zu Verzugszinsen, Umtriebskosten und Spesen auch sämtliche Gerichtskosten in Rechnung gestellt.
